Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
                                           Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Kosten

Die Kosten der Behandlung werden in der Regel 
nicht von den gesetzlichen Krankenkassen,
wohl aber von den privaten Krankenkassen, Beihilfen und Zusatzversicherungen zum Teil übernommen, wenn dies vertraglich vorgesehen ist.

 

Abrechnungsgrundlage für privat versicherte Personen (oder gesetzlich versicherte Personen mit entsprechender Zusatzversicherung)
ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH85).

Heilpraktikerleistungen sind gemäß USTG §4, Abs. 4 von der Umsatzsteuer befreit.

Kosten der Psychotherapie

  • Kontaktaufnahme, Informationen am Telefon und
    Terminvereinbarungen sind kostenfrei.
  • Kennenlerngespräch    (30 min) - kostenfrei
  • Einzelsitzung               (60 min) -  75 €
  • Paar/Familientherapie   (90 min) - 130 €
  • Telefonische Beratung  (30 min) -   30 € jede weitere Minute 1€

Anmerkung

Menschen in finanziellen Ausnahmesituationen (Arbeitslose, Studenten, Alleinerziehende), die momentan nicht in der Lage sind, das volle
Honorar zu bezahlen, möchte ich gerne unterstützen. Über die
Höhe der Ermäßigung entscheiden wir gemeinsam.

Tipp

Die Kosten für Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Kosten für Hypnosesitzung

  • Das Honorar für 60 Minuten beträgt 90€. Der erste Termin dauert in der Regel zwei Stunden
  • Folgetermine daueren in der Regel ca. eine Stunde und werden ebenfalls mit 90€ honoriert 

 

Hier finden Sie uns

Praxis für Psychotherapie - Marion Christ
Tannenweg 36

35606 Solms

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+49 (0) 178 - 971 6103

 

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