Die Kosten der Behandlung werden in der
Regel
nicht von den gesetzlichen Krankenkassen,
wohl aber von den privaten Krankenkassen, Beihilfen und Zusatzversicherungen zum Teil übernommen, wenn dies vertraglich vorgesehen ist.
Abrechnungsgrundlage für privat versicherte Personen (oder gesetzlich versicherte Personen mit entsprechender
Zusatzversicherung)
ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH85).
Heilpraktikerleistungen sind gemäß USTG §4, Abs. 4 von der Umsatzsteuer befreit.
Kosten der Psychotherapie
Anmerkung
Menschen in finanziellen Ausnahmesituationen (Arbeitslose, Studenten, Alleinerziehende), die momentan nicht in der Lage sind, das volle
Honorar zu bezahlen, möchte ich gerne unterstützen. Über die
Höhe der Ermäßigung entscheiden wir gemeinsam.
Die Kosten für Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Kosten für Hypnosesitzung